Regionalplanung Windenergie

am 21. August 2018 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Damit wurde auch ein neues Beteiligungsverfahren eingeleitet, in dem die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und alle Beteiligten beginnt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein heute am 4. September 2018 und endet am 3. Januar 2019. Das Verfahren wird vorrangig als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren unter der Adresse
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das Online-Beteiligungsportal zu nutzen. Stellungnahmen sind aber auch außerhalb der Online-Beteiligungsplattform in schriftlicher oder elektronischer Form zulässig.

Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.

Für Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Bürgertelefon unter 0431-988-5184 eingerichtet. Anfragen können auch per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de gerichtet werden.

Auch die Gemeinde Wangelau wird sich erneut mit diesem Thema beschäftigen müssen. Das Windeignungsgebiet ist in der neuen Regionalplanung wieder berücksichtigt und sogar erweitert worden. Es wäre somit möglich, dass der Windpark um zwei Anlagen erweitert wird. Hierzu wird es in der nächsten Gemeinderatsitzung nähere Informationen geben.