am 7. Februar 2017 wurde im Grenzbereich der Gemeinden Witzeeze/Dalldorf ein verendeter Schwan aufgefunden, bei dem das „hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8“ nachgewiesen wurde. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Gemeinden des Amtes Lütau sowie die Stadt Lauenburg/Elbe. Im einzelnen können Sie die Bestimmungen in der angehängten Allgemeinverfügung 04/2017 nachlesen. Besonders aufmerksam machen muss ich auf die nun geltende Anleinpflicht für Hunde und Katzen. Deren Halter haben sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen.
Betroffen sind neben der Stadt Lauenburg/Elbe die Gemeinden Basedow, Buchhorst, Dalldorf, Juliusburg, Krüzen, Kruckow, Lanze, Lütau und Wangelau sowie von der Gemeinde Schnakenbek, die Gebiete nördlich der Bundesstraße 5.
Die Anleinpflicht gilt in jedem Fall in allen genannten Kommunen!
Geflügelhalter werden ausdrücklich auf die einschlägigen Vorschriften der jetzt erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Herzogtum Lauenburg hingewiesen:
Die entsprechende aktuelle, interaktive Karte zur Darstellung der Sperrbezirke und der Beobachtungsgebiete finden Sie unter folgendem link:
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kreisverwaltung, die ständig aktualisiert wird:
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat auch weiterhin unter der Durchwahl 04542/82283-16 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dort erreichen Sie das Veterinäramt bis auf Weiteres Mo. bis Fr. von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Das Bürgertelefon des Landes ist nicht mehr geschaltet.
Bei einem Fund von toten Vögeln ist nachwievor die örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Diese ist über ein Bereitschaftstelefon an allen Tagen in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen:
04153/5909-333
Das Ordnungsamt stellt dann die Einsammlung der Tierfunde sicher.
Für den Fall, dass es auch hier zu einem Befall in privaten oder gewerblichen Geflügelhaltungen kommt, sind entsprechende Vorbereitungen angelaufen. Erste Vorabsprachen sind u.a. auch mit dem Amtswehrführer getroffen worden. Im Übrigen gehen wir auch noch gesondert auf die großen Geflügelhalter in unserem Zuständigkeitsbereich zu.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest finden Sie im Übrigen auf der Seite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: